Eintritt in den Kindergarten
Am 1. August 2016 ist die neue Regelung bezüglich Schuleintrittsalter gemäss § 12 VBG in Kraft getreten.
Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
Auch jüngere Kinder können freiwillig in den Kindergarten eintreten, sofern diese die Anforderungen bezüglich Schulweg, Blockzeiten und Selbstständigkeit erfüllen. Der freiwillige Eintritt kann sowohl im August als auch im Februar des laufendenden Schuljahres erfolgen.
Wünsche zu den Klassen- und Gruppeneinteilungen, sowie Wünsche zum Nachmittagsunterricht können nicht berücksichtigt werden.
Dokumente
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2425 KG Termine bis Februar 25 (PDF, 254.99 kB) | Download | 0 | 2425 KG Termine bis Februar 25 |
2526 KG obligatorischer Kindergarten Anmeldeformular (DOCX, 66.67 kB) | Download | 1 | 2526 KG obligatorischer Kindergarten Anmeldeformular |
2526 KG freiwilliger Kindergarten Anmeldeformular (DOCX, 58.57 kB) | Download | 2 | 2526 KG freiwilliger Kindergarten Anmeldeformular |
2526 KG Termine bis Februar 26 (PDF, 219.87 kB) | Download | 3 | 2526 KG Termine bis Februar 26 |
KG Merkblatt Zweijahreskindergarten (PDF, 152.71 kB) | Download | 4 | KG Merkblatt Zweijahreskindergarten |