Schulärztlicher Untersuch

Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, die Gesundheit der Kinder zu fördern und allfällige gesundheitliche Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen. Im Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern § 51 ist der obligatorische Untersuch für Lernende im Kindergartenjahr, in der 4. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse verankert. Der Untersuch im Kindergarten ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Kosten für den Untersuch in der 4. Primarklasse und 2. Sekundarklasse werden von der jeweiligen Wohngemeinde übernommen.

Obligatorischer schulärztlicher Untersuch in der 4. Klassen

  • In der 4. Klasse ist ein obligatorischer schulärztlicher Untersuch vorgegeben.

Terminvereinbarung und Bestätigung des erfolgten Untersuchs

  • Es finden keine Reihenuntersuche statt. Die Eltern melden ihre Kinder individuell bei der Privatärztin/beim Privatarzt an.
  • Sollte dies nicht möglich sein, können sich die Eltern auch an die Sempacherseepraxis, Länggasse 4, 6208 Oberkirch, Telefon: 041 937 16 16 wenden.
  • Die Bestätigung für den erfolgten Untersuch muss bis 15. Juni des laufenden Schuljahres der Klassenlehrperson abgegeben werden.


Zahnärztliche Kontrolluntersuchung und Behandlung

Jährlich findet für die Lernenden des Kindergartens und der Primarschule die obligatorische zahnärztliche Kontrolluntersuchung gemäss § 52 des Gesundheitsgesetzes statt.

Die Kontrolluntersuchung kann wahlweise bei

  • Dr. med. dent. A. Asendorf Tanner, Oberkirch
  • Dr. med. dent. J.M. Stocker, Sursee
  • einer Privatzahnärztin / einem Privatzahnarzt durchgeführt werden.

Die Gemeinde Oberkirch übernimmt die Kosten aller Kontrolluntersuchungen. Die Durchführung muss im zahnärztlichen Kontrollheft dokumentiert und bestätigt werden.

 

 

 

 

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