Hausaufgabenkonzept Schule Oberkirch

In der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung ist festgehalten:

  1. Die Hausaufgaben müssen von den Lernenden selbstständig erledigt werden können.
  2. Umfang, Inhalt, Schwierigkeit und Häufigkeit müssen den Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst sein.
Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung § 9 und die Umsetzungshilfe «Hausaufgaben» der Dienststelle Volksschulbildung dienen uns als Grundlage für dieses Konzept.
 

 

 

 

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